Gutachten

Negativgutachten lt. § 8 der HundehV des Landes Brandenburg

Zulassung für viele Gemeinden im Land Brandenburg für Hunde der Kategorie 2 laut Hundehalterverordnung

Zu den, laut Gesetz über das Halten von Hunden in Brandenburg, erforderlichen Nachweisen gehört auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hundes. Dieses sogenannte Negarivgutachten beinhaltet die Vorstellung des Hundes bei einem Sachverständigen. Hierbei wird der Hund objektiv nach seinem Wesen und Verhaltensmustern begutachten. Dieses Gutachten umfasst einen praktischen Teil und einen Befragungsteil, der bei Anmeldung schon teilweise abverlangt wird.

Auch wird dieses Gutachten, oft als Wesenstest bezeichnet, immer öfter von Wohnungsvermieter vor dem Einzug verlangt. Die Bedenken des Vermieters sollte man berücksichtigen und sie durchdiesen Nachweis ausräumen.

Die Püfung wird vorwiegend in der Umgebung des Halters abgenommen. Es wird aber auch hierbei auf die speziellen Verhältnisse des zu Prüfenden in Bezug auf Ort und Termin eingegangen.

Ablauf

Was erwartet Euch. . .

Das Negativgutachten variiert von Sachverständigen zu Sachverständigen etwas. Deshalb kann ich hier nur den Ablauf meiner Prüfung schildern.

Der Test besteht aus zwei Teilen und wird meistens am Wohnort des Hundehalters durchgeführt.

Teil I: Befragung

Dem Hundehalter werden Fragen zum eigenen Hund ( Name, Geburtsdatum, Halterdaten, Rasse, Identifizierung, etc.) gestellt. Hier sind keine fachkynologischen Fragen gemeint, sondern Fragen über die Haltungsbedingungen (Wohnung, Garten, Zwinger etc.), vorgekommene Sicherheitsstörungen (Beissereien, Unfälle, etc.) Außerdem wird erfragt, wer mit dem Hund Gassie geht, ob es noch andere Haustiere gibt, insbesondere Zweit- und Dritthunde, Verhalten gegenüber Wild- und Federvieh. Verhalten bei Begegnung mit Erwachsenen und Kindern, anderen Hunden, dem Straßenverkehr und anderen Umwelteinflüssen.

Teil II: Überprüfungsrundgang

Beim Überprüfungsrundgang werden folgende Situationen geprüft:

Verhalten in der Wohnung.

  • Lässt der Hund Besucher rein?

  • Wie verhält er sich?

  • Ist er territorial aggressiv?

    Der Hund muss sich nicht über jeden Besucher freuen, er darf aber auf keinen Fall Besucher durch Aggressionsverhalten aus der Wohnung vertreiben.